Das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 sollte bereits vor 12 Jahren eingerichtet worden sein. Was beinhaltet Natura 2000? Wie wurde dieses europäische Schutzkonzept im Osnabrücker Raum umgesetzt? In welchen Zustand befinden sich die ausgewiesenen Schutzgebiete? Wie lassen sich wirkungsvolle Verbesserungen zusammen mit den verantwortlichen Behörden, Naturschutzverbänden und Eigentümern bewerkstelligen?
Diese Fragen stellten sich die aktiven Mitglieder der BUND Kreisgruppe. Deshalb wird eine Exkursionsreihe, zusammen mit dem ADFC Osnabrück auch als Fahrradtour möglich, zu vier ausgewählten Gebieten angeboten. Vor Ort werden wir die pflanzlichen und tierischen Besonderheiten sowie Schutz- und Entwicklungsziele kennen lernen.
Einige Fragen lassen sich schon vorab beantworten.
Natura 2000 ist die Bezeichnung für das europäische Schutzgebietsnetz, das nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der europäischen Union eingerichtet werden sollte. Diese Richtlinie wurde 1992 einstimmig von allen Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet. Diese hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Außerdem schließt Natura 2000 die Gebiete nach der Vogelschutz-Richtlinie „zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ von 1979 ebenfalls mit ein.
Zur Umsetzung sollten die Mitgliedsstaaten bis 1995 Lebensraumtypen und Lebensräume von besonderen Tier- und Pflanzenarten nach Brüssel melden. Die ersten offiziellen Gebietsmeldungen aus Deutschland wurden 1996 vorgelegt und danach folgten weitere in mehreren Tranchen. Wegen nicht ausreichender Meldung von FFH-Gebieten wurde Deutschland 1998/99 von der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt und am 11.09.2001 verpflichtet weitere Gebiete nachzumelden, ansonsten hätte es zu einer hohen Geldstrafe kommen können. Die Naturschutzverbände hatten 2001 mit enormem Arbeitsaufwand eine eigene Vorschlagsliste (Schattenliste) erarbeitet und der Europäischen Union vorgelegt, um so den Prozess zu beschleunigen und Druck auf die Regierung auszuüben. Die Hoffnung der Naturschützer, dass auf mindestens 10 % der Landesfläche FFH-Gebiete ausgewiesen werden, wurde in Niedersachsen mit 6,8 % nicht umgesetzt (Siehe Tabelle 1 vom Bundesamt für Naturschutz).
Ähnliches gilt für den Osnabrücker Raum. Zurzeit sind nach Recherche der Autorin ca. 3,7 % der Landkreisfläche nach der FFH-Richtlinie geschützt. Zählt man die Vogelschutzgebiete dazu kommt man auf 4% (siehe auch Tabelle 2). In fast allen liegen eine oder mehrere Gefährdungen vor, so dass die Qualität nicht an den gesetzten Standards heranreicht (mündl. M. Schreiber). Außerdem sind viele Gebiete sehr klein. Hätte man die Vorschläge der Naturschutzverbände angenommen, wären allein 8,8 % der Fläche im nördlichen Landkreis Natura 2000 Gebiete (M. Schreiber NI 2003).
Waren diese Forderungen für den Osnabrücker Raum zu hoch? Nach M. Schreiber wird weder Industrie noch Landwirtschaft daran zugrunde gehen, im Gegenteil entsteht für unsere Region so eine Aufwertung für den Fremdenverkehr und eine glaubhaftere Außenwerbung.
Die geführten Fahrradtouren werden für eine ein- bis zweistündige fachkundige Exkursion am Zielort unterbrochen. Einkehrmöglichkeiten und/oder eine Brotzeit sind mit eingeplant. Nichtfahrradfahrer haben die Möglichkeit zur Exkursion dazu zu stoßen.
Die genauen Termine entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungskalender und der Presse. Kosten: 2 € für Nichtmitglieder