Nachdem Sie das FFH-Gebiet verlassen haben, befinden sie sich in Bad Iburg. Die Stadt hat etwas mehr als 10.500 Einwohner und ist ein staatlich anerkanntes Kneippheilbad.
Wahrzeichen der Stadt ist das Schloss Iburg, es gehört zu den bedeutendsten historischen Baudenkmälern im Osnabrück Land. Das ehemalige Benediktinerkloster diente einst den Fürstbischöfen als Residenz und der heutige Schlosskomplex stammte aus dem 17. Und 18. Jahrhundert. Hinter den Mauern des Schlosses wurde im Jahr 1668 die spätere Preußenkönigin Sophie Charlotte geboren.
Am Fuß des Schlosses befindet sich Bad Iburgs neustes Highlight: der Kneipp-Erlebnispark. Auf der ehemaligen Schlosswiese entstand ein attraktiver Ort für Freizeit und Erholung. Auf dem Fontänen-Feld können die Besucher in aller Ruhe das Wasserspiel beobachten oder ihre müden Füße in ein erfrischendes Wassertretbecken abkühlen.
Neben den Toren des Iburger Schlosses befindet sich die zweite Natur Station der Natur-Radtour und zwar die sieben Gerichtslinden von Bad Iburg. An dem heutigen Naturdenkmal trat seit 1225 das Iburger Gogericht zusammen. Viermal im Jahr versammelten sich die Iburger Bürger unter den Gerichtslinden am Iburger Schloss und klärten unter anderem die Reglungen von Rechtsverhältnissen, wie zum Beispiel die Schenkungen vom Eigentum, sowie die Freilassung von Hörigen. Es wurden auch Streitfälle jeglicher Art geklärt. Das Gogericht war vor allem wegen seiner Härte gegenüber Mördern, Dieben, Räubern, Ketzern und landesfahrenden Gesindel bekannt. Während in Bad Iburg das Recht ausgesprochen wurde, wurden die Verurteilten in Oesede auf dem Stahlbrink, wo heute die evangelische Kirche steht, durch Verbrennen auf dem Scheiterhaufen, oder unter Verwendung des Galgens hingerichtet. Das letzte Todesurteil wurde 1817 ausgesprochen. Neben den Todesstrafen verübte das Gogericht grausame Leibesstrafen wie zum Beispiel Stockschläge, körperliche Verstümmelungen oder die Bloßstellung am Schandpfahl.
Naturdenkmäler, wie die Iburger Gerichtslinden, können wertvolle Zeitzeugen aus vergangen Tage sein. Sie erlauben ihren Besuchern einen Blick in die Vergangenheit. Zum Erhalt dieser Einzelschöpfungen der Natur genießen die Naturdenkmäler einen besonderen Schutz durch das Bundesnaturschutzgesetz. Sie können aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder aus landeskundlichen Gründen geschützt sein, da sie selten, eigenartig oder einfach schön sind.